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   BayObLG, 08.05.2003 - 4St RR 42/2003, 4St RR 42/03   

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https://dejure.org/2003,14592
BayObLG, 08.05.2003 - 4St RR 42/2003, 4St RR 42/03 (https://dejure.org/2003,14592)
BayObLG, Entscheidung vom 08.05.2003 - 4St RR 42/2003, 4St RR 42/03 (https://dejure.org/2003,14592)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 4St RR 42/2003, 4St RR 42/03 (https://dejure.org/2003,14592)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 261

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei widersprüchlichem Aussageverhalten von Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 304
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.03.2001 - 1 StR 554/00

    Beweiswürdigung; Aussage gegen Aussage; Belastungszeuge; Besondere

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 4St RR 42/03
    Der Tatrichter ist vielmehr angesichts der eingeschränkten Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten in einem solchen Fall auch gehalten, sämtliche für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen in Betracht kommenden Indizien, die die Entscheidung beeinflussen können, zu bewerten (vgl. BGH StV 1996, 582 und 2002, 470; BGH NStZ 2001, 161; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7).

    In diesem Fall hätte die Strafkammer bei der Bewertung der Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage somit auch näher begründen müssen, warum sie trotz des widersprüchlichen Aussageverhaltens des damaligen Beschuldigten D im Ermittlungsverfahren dessen Glaubwürdigkeit als Zeuge nicht als beeinträchtigt ansah (vgl. BGH StV 2002, 470; BayObLG v.30.12.1999 - 5St RR 253/99).

    Der Umstand, dass der Zeuge D im Zeitpunkt seiner Aussage vor der Strafkammer bereits rechtskräftig verurteilt war, räumt die Gefahr, dass sein Aussageverhalten möglicherweise weiterhin von der ihm in der polizeilichen Vernehmung vermittelten Motivation "je mehr Namen, desto besser" noch beeinflusst war, nicht ohne weiteres aus (vgl. BGH StV 1992, 555 und StV 2002, 470/471).

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 4St RR 42/03
    Das gilt insbesondere dann, wenn der einzige Belastungszeuge seine Vorwürfe teilweise nicht mehr aufrecht erhält oder sich sogar die Unwahrheit eines Teiles seiner Aussage herausstellt (vgl. BGHSt 44, 153, 158/159 und 256/257 m.w.N.).

    Gründe von Gewicht im Sinne der Entscheidung BGHSt 44, 153 können unter Umständen dann vorliegen, wenn dem Angeklagten nachgewiesen werden kann, dass er im engeren Zusammenhang mit der Tat Telefonkontakte zu Personen gehabt hat, die der Beteiligung an Einschleusungen verdächtig sind (vgl. Ersturteil S. 8).

  • BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94

    Ungenügende Angabe nachvollziehbarer Urteilsgründe - Unterlassene Erörterung

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 4St RR 42/03
    Hat etwa in einem Fall von Aussage gegen Aussage ein Zeuge einen Angeklagten auch noch in einem anderen Zusammenhang belastet und bestätigt sich eine solche Anschuldigung nicht, so gibt dies Anlass, der Frage nachzugehen, ob und gegebenenfalls aus welchen Motiven der Zeuge den Angeklagten falsch belastet hat und ob dieses Motiv auch für das angezeigte Ereignis in Betracht kommt (BGH StV 1995, 6/7).

    In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht, kommt bei der Bewertung der Glaubwürdigkeit des einzigen Belastungszeugen regelmäßig nicht nur der Entwicklungsgeschichte der Beschuldigung besondere Bedeutung zu (vgl. BGH StV 1995, 6/7).

  • BGH, 06.12.2001 - 4 StR 484/01

    Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung bei Bedenken gegen die Richtigkeit

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 4St RR 42/03
    Das ist nicht zweifelhaft, weil die Strafkammer selbst davon ausgeht, dass die Glaubwürdigkeit des Zeugen durch dessen in der Beweisaufnahme nicht bestätigten Aussagen zum Motiv der Tat und zu den Modalitäten einer weiteren Fahrzeuganmietung (BU S. 9/10 oben) unbeschadet der von ihr auf bloße Vermutungen ohne konkreten tatsächlichen Hintergrund unternommenen Deutungsversuche (vgl. hierzu BGH StV 2002, 468) bereits erheblich in Frage gestellt wurde.

    Im Hinblick auf die Beweiswürdigung BU S. 9 unten weist der Senat darauf hin, dass eine auf Vermutungen gestützte Bewertung, die keine tatsächliche Grundlage hat, fehlerhaft ist (vgl. BGHSt StV 2002, 468).

  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 4St RR 42/03
    Die neu entscheidende Strafkammer wird sich festzulegen haben, ob der Zeuge D im Hinblick darauf, dass er von früheren Angaben bezüglich des Mitangeklagten M und des Angeklagten abgewichen ist, bewusst falsche Angaben gemacht hat (vgl. BGHSt 44, 256/257).
  • BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00

    Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 4St RR 42/03
    Der Tatrichter ist vielmehr angesichts der eingeschränkten Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten in einem solchen Fall auch gehalten, sämtliche für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen in Betracht kommenden Indizien, die die Entscheidung beeinflussen können, zu bewerten (vgl. BGH StV 1996, 582 und 2002, 470; BGH NStZ 2001, 161; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7).
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 4St RR 42/03
    Der Tatrichter ist vielmehr angesichts der eingeschränkten Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten in einem solchen Fall auch gehalten, sämtliche für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen in Betracht kommenden Indizien, die die Entscheidung beeinflussen können, zu bewerten (vgl. BGH StV 1996, 582 und 2002, 470; BGH NStZ 2001, 161; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7).
  • BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95

    Tatrichter - Beweisanzeichen - Aussage gegen Aussage - Getrennte Prüfung der

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 4St RR 42/03
    Der Tatrichter ist vielmehr angesichts der eingeschränkten Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten in einem solchen Fall auch gehalten, sämtliche für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen in Betracht kommenden Indizien, die die Entscheidung beeinflussen können, zu bewerten (vgl. BGH StV 1996, 582 und 2002, 470; BGH NStZ 2001, 161; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7).
  • BGH, 14.09.1994 - 4 StR 451/94

    Wahrunterstellung - Beweisbehauptung - Inhaltsänderungen

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 4St RR 42/03
    Sprechen mehrere Umstände gegen die Zuverlässigkeit einer Zeugenaussage, so sind diese nicht nur einzeln zu erörtern, vielmehr ist dann auch eine zusammenfassende Würdigung aller Beweisanzeichen, die gegen die Richtigkeit der Bekundungen sprechen können, erforderlich (vgl. BGH StV 1995, 5; Meyer-Goßner § 261 Rn. 11).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 483/90

    Rechtsfolge der Nichterörterung von für und gegen den Angeklagten sprechenden

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 4St RR 42/03
    In der Nichterörterung einer solchen Frage liegt ein Rechtsfehler (vgl. BGHR StPO § 261 Zeuge 8), weil eine erschöpfende Beweiswürdigung und damit eine rechtsfehlerfreie Grundlage für eine Verurteilung dann nicht gegeben ist, wenn sich der Tatrichter nicht mit allen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umständen auseinandergesetzt hat.
  • BayObLG, 30.12.1999 - 5St RR 253/99
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